Private Krankenversicherung im Überblick
In Fällen von Krankheiten, Mutterschaft oder nach einem Unfall braucht man profesionelle Hilfe, eine ärztliche Behandlung um wieder gesund zu werden. Die Kosten solcher Behandlungen können aber sehr hoch schreiten, wenn man kein angesammeltes Geld besitzt, dann kann man es sich auch nicht leisten. Damit man aber wieder gesund wird, damit man die Behandlung bezahlen kann und es nicht abbrechen muss sollte man eine Krankenversicherung haben. Diese ist eine finanzielle Absicherung, eine Summenversicherung, wobei man monatlich Prämien einzahlt, die angespart werden und im Notfall für die Kosten ausgegeben werden. Auf dem deutschen Versicherungsmarkt sind zwei verschiedene Krankenversicherungen erhältlich: die gesetzliche Krankenversicherung und die private Krankenversicherung. Die private Krankenversicherung, auch noch bekannt unter der populären Abkürzung PKV, ist eine freiwillig abschließbare Krankenversicherung, es ist also keine Obliegenheit, wie auch die gesetzliche Krankenversicheurng, abgekürzt als GKV. Bei einer PKV kann jedermann Mitglied werden: Beamte, Selbstständige, Freiberufler – Personen die bei der GKV nicht erlaubt sind –, Personen deren Einkommen die Pflichtversicherungsgrenze überschreitet und sie damit keine Obliegenheiten mehr bei der gesetzlichen Krankenversicherung haben, leicht zu einer privaten krankenversicherung wechseln können, und nicht zu letzt Wehr- und Zivildienstleistenden, Rentner, Empfänger von Lohnersatzleistungen, Pflegepersonen, Studenten, Schüler, Praktikanten, also alle Personen deren Lohn die erwähnte Geldgrenze nicht erreicht und sie damit auch Mitglied bei der GKV sind, jedoch zusätzlichen Schutz gebrauchen. Bei einer privaten Krankenversicherung richten sich die Prämien nach den persönlichen Krankheitsrisiken, wie zum Beispiel das Eintrittsalter, Geschlecht, Gesundheitszustand, inklusive Vorerkrankungen, Beruf, beanspruchte Leistungen usw. Jedes Mitglied besitzt also einen ganz individuellen Vertrag mit individuelle Prämien. Das hängt auch von der gewählten Versicherungsform ab. Beanspruchbar sind drei Versicherungsformen: Vollversicherung, Teilversicherung und Zusatzversicherung, gegen alle Kosten, gegen nur bestimmte Kosten und für die zusätzliche Absicherung für die Versicherungsnehmer der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind: Zahnersatz, Sehhilfen, kieferorthopädische Behandlungen, alternative Behandlungsmethoden, alternative Medikamenten, Physiotherapie mit zahlungsfreien Massagen, Psychotherapie, freie Wahl des Kliniks, wo man behandelt wird, freie Wahl des behandlenden Arztes und des Zimmers – Ein- oder Zweibettzimmer –. Bei der Respektierung der Obliegenheiten eines Versicherungsnehmers werden alle Kosten bei allen Leistungen vollständig bezahlt, übernommen oder zurückerstattet, abhängig von der Art der Leistung. Bei stationären Behandlungen wird die Leistung als Sachleistung erbracht, der Versicherer erledigt die Zahlung direkt mit dem Leistungserbringer. Bei ambulanten Behandlungen zahlt der Versicherungsnehmer selbst, dadurch vermeidet er die Zuzahlungen, un die Kosten werden später vollständig zurückerstattet. Die private Krankenversicherung ist eine fundamentale Versicherung, benötigt um die kostenspielige Behandlungen nehmen und auch zu Ende führen zu können. Dabei wird die Individualität des Versicherungsnehmers sehr respektiert und man bekommt auch Bequemlichkeit während der Behandlung, damit man sich so gut fühlen kann wie nur möglich.